Flusslandschaft 1972

Bürgerrechte

An allen Enden und Ecken, an Universitäten und in Betrieben kommt es seit Jahren zu Massenpro-
testen. Überwachung, Polizeieinsätze, Prozesse und Haftstrafen werden mit diesem Chaos nicht fertig. Wann kehrt endlich wieder Ruhe ein in unser schönes Heimatland!? Und wenn dieser rebel-
lische Pöbel erst seinen Marsch durch die Institutionen beendet hat und eingesickert ist in staatli-
che Strukturen, dann leben wir in einem anderen Land, das nicht mehr unseres ist. Seit vorigem Jahr grübelt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe darüber, wie „Linke“ aus dem Öffentlichen Dienst ferngehalten werden können. Am 28. Januar 1972 verfassen die Ministerpräsidenten der Länder unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt eine Erklärung, die sich im Wortlaut am NS- „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ aus dem Jahre 1933 orientiert: „… Nach dem Beamtengesetz von Bund und Ländern und den für Angestellte und Arbeiter entsprechend geltenden Bestimmungen sind die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes verpflichtet, sich zur demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes positiv zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Verfassungsfeindliche Bestrebungen stellen eine Verletzung dieser Ver-
pflichtung dar …“ Am gleichen Tag setzen Brandt und die Ministerpräsidenten den „Extremisten-
beschluss“ in Kraft. In ihm heißt es: „… 2.1.1 Ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelt, wird nicht in den Öffentlichen Dienst eingestellt. 2.1.2 Gehört ein Bewerber einer Orga-
nisation an, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so begründet diese Mitgliedschaft Zweifel da-
ran, ob er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. Diese Zweifel rechtfertigen in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages …“ Der Beschluss soll ein-
schüchtern und abschrecken: Nicht verfassungstreu gesinnte Referendare sollen nicht Beamte werden dürfen. Doch was ist verfassungsfeindlich? Die Teilnahme an einer Demonstration gegen Atomkraftwerke, harsche Kritik an der Bundeswehr? Am gleichen Tag findet in München eine De-
monstration gegen die sogenannten „Berufsverbote“ statt. Der „Radikalenerlass“ ziele auf die Ver-
nichtung der materiellen Existenz. Die Betroffenen könnten entweder ihre Ausbildung nicht ab-
schließen oder ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben. In den folgenden Jahren werden so etwa 3,5 Millionen Personen „politisch überprüft“, Zehntausende vom Obrigkeitsstaat ausgeschnüffelt und den Behörden als „verdächtig“ gemeldet, 10.000 Berufsverbotsverfahren werden eröffnet und mindestens 256 Personen mit dem Berufsverbot gemaßregelt.1

Die Humanistische Union lädt für den 14. und 15. April zu einem Kongress mit dem Titel „Justiz und Justizkritik“ ins Künstlerhaus am Lenbachplatz. Hier wird auch der „Radikalenerlass“ thema-
tisiert. Er verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot im Artikel 3 des Grundgesetzes, er verstoße gegen die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des weltan-
schaulichen Bekenntnisses im Artikel 4 des Grundgesetzes und er verstoße gegen die Garantie der freien Berufswahl im Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes. Später räumt Willy Brandt ein, der „Radikalenerlass“ sei ein „Irrtum“ gewesen.

(zuletzt geändert am 25.1.2020)


1 Statt Zivilcourage und politischem Engagement herrschen so bis in die Gegenwart Entpolitisierung und Duckmäusertum. Seit 2008 gibt es in Bayern Fragebögen für BewerberInnen für den Öffentlichen Dienst, seit 2016 ist die Regelanfrage für angehende RichterInnen obligatorisch.