Flusslandschaft 1973

Medien

Ein Volksentscheid bewirkt im Juli die Aufnahme des Artikels 111 in die bayerische Verfassung. Rundfunk und Fernsehen dürfen ausschließlich in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden. Die Spitzen der CSU sind darüber nicht glücklich.1

„Verbildungspolitik — Mit voller Absicht werden beim Fernsehen Schwachsinnserzeugnisse in eine Tageszeit verlegt, in der der Berufstätige noch aufnahmefähig ist. Das aussagestärkere Nachmittagsprogramm kann der Berufstätige nicht sehen; es ist dem Privilegierten mit arbeitslosem Einkommen vorbehalten. Nach 21 Uhr wird zusehends das Programm besser, d.h. es fällt wiederum in eine Zeit, in der der Berufstätige keine Möglichkeit hat, es zu verfolgen, da sein Lebensrhythmus hier seinen natürlichen Tribut fordert. H. Richter, München“2


1 Siehe „Medien“ 1984.

2 Metall 16 vom 7. August 1973, 12.

Überraschung

Jahr: 1973
Bereich: Medien