Flusslandschaft 2018

Psychiatrie

Das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG), dessen Entwurf die bayrische Staats-
regierung am 19. April dem Parlament präsentiert, soll die Unterbringung von psychisch Kranken regeln. Und es soll der Gefahrenabwehr dienen, so die Staatsregierung. Geht von psychisch Kran-
ken eine Gefahr aus, werden sie untergebracht. Bei ihrer Entlassung sollte die Polizei darüber in-
formiert werden, so steht es im Entwurf. Im Gesetzesentwurf steht wörtlich: „Aufgrund dieses Ge-
setzes können die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Elternrecht, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, die Freizügigkeit sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden.“ Viele psychisch Kranke fühlen sich durch diese Pläne unter Generalverdacht gestellt. Das liegt auch daran, dass mit dem Entwurf auch der Maßregelvollzug geregelt werden soll, also die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern. Die meisten psychisch Kranken brauchen aber vor allem Hilfe, nur die wenig-
sten sind eine Gefahr für andere. Verbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverbandes Bayern, der Landesverband Bayern der Angehörigen Psychisch Kranker, die Deutsche Gesellschaft für Ver-
haltenstherapie – Berufsverband Psychosoziale Berufe
(DGVT-BV) e.V., Ärztinnen und Ärzte so-
wie Psychiatriebetroffene und deren Angehörige laufen dagegen Sturm.1


1 Siehe „Psychisch krank gleich gefährlich?“ von Ulrich Engelfried.

Überraschung

Jahr: 2018
Bereich: Psychiatrie