Flusslandschaft 1987
Flüchtlinge
„Die Initiative für humanes Warten auf Asyl möchte an ihren Kontakttreff im ZEF, Pariserstr. 1, jeden Donnerstag um 19.30 Uhr erinnern und sucht:
◊ Klavierlehrer/in,
◊ Person, die sich um psychisch labilen Vietnamesen kümmern kann und auch vietnamesisch spricht,
◊ ältere Person, die von einem Ungarn betreut werden möchte, auch Garten- oder Renovierungs-
arbeiten. Er erwartet keine Bezahlung, sondern Kontakt, und spricht gut deutsch,
◊ Sachspenden: Sessel, kleine Lampen, Teppiche und PVC, Tischwäsche, Vorhänge, Wäschestän-
der, Kochplatten, Kühlschrank, Grill, Decken, kleine Kissen, Spielzeug, Kinderbücher und -klei-dung, Buggy, Radios, Fahrräder, kleine Regale, kleine Ventilatoren für Entlüftungsschächte.“1
Die Stadt München geht gerichtlich gegen das Land Bayern vor, weil sie überdurchschnittlich viel Asylbewerber gegenüber dem Landesdurchschnitt in Bayern aufgenommen habe. Von den 4.500 Asylbewerbern, die in München untergebracht sind, kommen nur 1.500 in staatlichen Sammella-
gern unter. Viele seien in Notunterkünften menschenunwürdig untergebracht. Der Oberstaatsan-
walt meint im Prozess, dass eine Weltstadt wie München die große Zahl der Asylbewerber ihrer eigenen Attraktivität zuzurechnen habe. Außerdem richte sich das Grundgesetz, und damit das Asylrecht, an jeden, nicht nur an den Staat. Asylbewerber seien ja nicht von Haus aus Obdachlose. Daher könne man aus dem Recht auf Asyl nicht automatisch ein Recht auf Unterbringung ableiten. Bei dem Vergleich, auf den sich Land und Stadt dann im Dezember einigen, verpflichtet sich das Land, bis zum 30. Juni 1988 insgesamt 1.200 Asylbewerber zusätzlich aufzunehmen. Der Bayeri-
sche Flüchtlingsrat hält nichts von diesem Vergleich.2
(zuletzt geändert am 31.12.2025)
1 Der Stadtbote. Politischer Rundbrief für München 13 vom 15. April 1987, 5.