Flusslandschaft 1991
Bundeswehr
Am 5. Juni stehen Gerti Kiermeier und Christian Wunner (DFG/VK) vor Gericht. Auf ihrem Trans-
parent stand am 22. November 1989 „Soldaten sind potentielle Mörder“.1 Am 10. Oktober 1995 urteilt das Bundesverfassungsgericht, dass der Satz „Soldaten sind potentielle Mörder“ zwar als Beleidigung gelte, aber nicht unbedingt strafbar sei. Somit urteilt Richter Werner Rauner Anfang Februar 1996, dass es schon eine Beleidigung gewesen sei, beläßt es aber bei einer Verwarnung und der Verhängung einer Geldstrafe von von 15 Tagessätzen à 50 DM mit Vorbehalt. Gerti Kiermeier geht in Revision.
1 Siehe „Transparenttext mit Folgen“.