Materialien 1970
Strauß kontra Hachfeld: 2. Runde
Plakat von Reiner Hachfeld, Text von Franz Josef Strauß (Streitwert DM 50.000)
tendenzen. Zeitschrift für engagierte Kunst 72 vom Dez./Jan. 1970/71, 311.
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In München ging der Prozess über die 1. und 2. einstweilige Verfügung gegen Hachfelds Strauß-Karikaturen in die 2. Runde
Ein eichengeschnitzter Gerichtssaal. Über dem Richtertisch ein Kreuz ohne Haken. Der Gekreuzigte sieht auch dem Strauß nicht im mindesten ähnlich.
Hachfelds Anwalt argumentiert. Sachlich. Logisch. Er kann die Rechtsentwicklung von Strauß belegen mit Hunderten von Texten und Zitaten. Er belegt, dass das Hakenkreuz schon vor 33 das Symbol rechtsextremer Kräfte war. Er belegt den Inhalt des verbotenen Plakats: Strauß bewegt sich nach rechts, hat Kontakte zu rechtsextremen Organisationen und Personen. Hachfelds Anwalt argumentiert als einziger. Er argumentiert gegen eine Mauer. Der Strauß-Anwalt ist wütend. Er verlangt immer wieder eine „juristische“ und nicht eine politische Auseinandersetzung. Er ärgert sich offensichtlich schwarz. Oder braun. Er ist ungefährlich. Das Publikum lacht. Der Richter ist gefährlicher. Er tut so, als verstehe er gar nichts. Er wiegelt ab. Er gibt das Bekenntnis ab, dass er ein völlig unpolitischer Mensch sei. Na also. Die Verhandlung wird zur Farce. Hachfeld sorgt zum Schluss noch für Stimmung: er schlägt einen Vergleich vor. Wenn Strauß sich jeder politischen Tätigkeit enthält, werde er ihn nicht mehr karikieren. Der Saal lacht.
Der Strauß-Anwalt giftet. Der Richter traut sich nichts mehr zu. Vertagung.
tendenzen. Zeitschrift für engagierte Kunst 73 vom März 1971, 45.