Materialien 1980
Eine nicht unbedeutende Variable ...
Zuletzt geändert:
scheint hier auch das politische Temperament des Ministers oder des Ministerpräsidenten zu sein, wie ein Befragter aus Nürnberg erzählte: „Schauen Sie, es gibt … einen ganz klassischen Fall, der inzwischen historisch ist, also auch völlig unverfänglich. Es gab in München eine Wahlkundgebung mit Franz Josef Strauß, bei der Gegendemonstranten, ich glaube, seinerzeit erstmals diese Stoppt-Strauß-Schilder gezeigt haben, diese Verkehrzeichen, rot, Stoppt-Strauß, hinten draufgehalten. Unser damaliger Landesvater war darauf höchst erbost und hat den zuständigen Polizeiführer des Polizeipräsidiums München, das war damals der Vizepräsident, hat er angewiesen, die Leute, die diese Schilder zeigen, entfernen zu lassen, sie festzunehmen unter Umständen. Genau kann ich es nicht sagen, aber es ging darum, die Schilder sollten entfernt werden. Und der zuständige Polizeiführer dieses Einsatzes, war also eine Großkundgebung im Wahlkampf, hat gesagt, Herr Ministerpräsident, nach dem Versammlungsrecht ist das unzulässig, die dürfen das, das ist weder strafbar noch stören sie die Versammlung so, dass … es einen Ausschließungsgrund gäbe, ich habe keinen Handlungsspielraum, ich habe keine Rechtsgrundlage. Daraufhin hat der … Ministerpräsident den Polizeiführer ablösen lassen, hat ihn durch einen ersetzt, der nicht so viele Skrupel hatte, und der hat dann die Stoppt-Strauß-Schilder entfernen lassen. Was auch zu keinen rechtlichen Konsequenzen geführt hat, irgendwie lässt sich das dann im nachhinein sicher auch begründen. Ich meine, man kann, der Ermessensspielraum, die Auslegungsbreite bei bestimmten Störungsbegriffen sind natürlich relativ zu sehen“.
Martin Winter, Politikum Polizei. Macht und Funktion der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland, Reihe „Politische Soziologie“, Band 10, Münster 1998, 308.
Diesen Artikel zitieren
Eine nicht unbedeutende Variable .... In: Protest in München seit 1945. Stand: 3. November 2025. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/2381 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).