Flusslandschaft 1968
Prozesse
„Wie lange muß ein Ei gekocht sein, damit es nicht mehr Demonstration, sondern Landfrie-
densbruch ist?“ Werner Finck
Ein Auflauf als Straftatbestand tritt schon dann ein, wenn Menschen beieinander stehen und dieses Anliegen auch noch fortsetzen, wenn die Polizei drei Pfiffe abgegeben hat. Als Landfrie-
densbruch gilt die Teilnahme an einer „sich öffentlich zusammenrottenden Menschenmenge“,
aus der heraus Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen begangen werden. Aus Protest gegen das Urteil gegen Frank Böckelmann, der zu drei Monaten Gefängnis und 100 DM Geld-
strafe wegen Landfriedensbruchs und Auflaufs verurteilt wird, erfolgt am 8. Februar aus den Zuschauerreihen ein Trillerpfeifenkonzert und der Gesang frei nach Valentin: „Ja so san’s, de
oid’n Richtersleit’.“1
„Der ‚Genosse Vorsitzende‘ – so wurde Amtsgerichtsrat Dr. Franz Hofmann von den beiden An-
geklagten begrüßt – reagierte sauer: Er verurteilte den Soziologiestudenten Manfred Aschenbren-
ner (21) zu vier Monaten und seinen Kommilitonen Karl Heinz Koderer (28) zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Der Haftbefehl gegen sie wurde noch im Gerichtssaal vollzogen. Aschenbrenner und Koderer waren zusammen mit vier anderen Gesinnungsgenossen im Januar als Polizisten verkleidet in die Universität eingedrungen … (Die beiden waren) am 10. Januar … in drei Vorlesungen eingedrungen. Demonstrativ postierten sie sich vor dem Katheder der Professo-
ren und verhießen: ‚Wir schützen Sie gegen die Linksradikalen!‘ Dem Richter erläuterten die Ange-
klagten gestern: ‚Wir wollten damit zeigen, dass Polizisten nichts an der Universität zu suchen ha-
ben. Außerdem war das ein Happening mit künstlerischem Wert!‘ Im einzelnen qualifizierte der Richter die Vergehen der Studenten als erschwerten Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Auf-
lauf, Widerstand und unbefugtes Tragen von Uniformen. – Koderer in seinem Schlusswort: ‚Ich beantrage dreimal lebenslanges Zuchthaus für den Staatsanwalt wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit!‘ Unter dem Gelächter seiner Freunde kündigte Aschenbrenner an: ‚Ich werde weiter für eine Gesellschaft kämpfen, die solche Gesetzbücher nicht nötig hat!“2
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Ab Sommer häufen sich die Prozesse gegen Teilnehmer an Demonstrationen gegen Springer, Notstandsgesetze, Vietnamkrieg; die Strafen fallen drakonisch aus. Die APO-Rechtshilfe unter Federführung von Rolf Pohle und Hark Bohm hat in einer Unzahl von Verfahren Beistand zu leisten. SDS-Student Reinhard Wetter wird am 4. Juni wegen verschiedener politischer Demon-
strationen, so wegen der Polizisten-Aktion, wegen eines Steinwurfs auf das griechische Konsulat und wegen Flugblattverteilens in der Tram zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Das Urteil löst Empörung aus. Im Vergleich mit Urteilen gegenüber Naziverbrechern hätte Wetter dreitau-
sendsiebenhundertundfünfzig Juden dafür umbringen können.4
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Als gegen SDS-Student Otto Schlemper, der am 8. Mai 1967 an einem Sitzstreik vor dem amerika-
nischen Generalkonsulat beteiligt war und am 8. Februar 1968 im Amerikahaus gegen den Viet-
namkrieg protestierte6, verhandelt wird, meint Rechtsanwalt Konrad Kittl, der viele Demonstran-
ten verteidigt: „Hier wird die Tradition einer unsinnigen Rechtssprechung gepflegt. Denn nach dem gesunden Menschenverstand, den man gelegentlich auch bei der Auslegung der Gesetze an-
wenden sollte, setzt eine Gewalttätigkeit eine aggressive Handlung voraus, die hier nicht vorliegt. Es sei abwegig, die temporäre Behinderung eines Fahrzeuges als Gewalttätigkeit zu bezeichnen, die den Landfrieden störe, und dies gar in einem Maß, dass ein Gesetz angewendet werden müsste, das mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren drohe.“7 Das Urteil vom 21. Juni lautet vier Monate Gefängnis mit Bewährung wegen Landfriedensbruchs, Auflaufs und Hausfriedensbruchs. Für Rolf Pohle sind „die Gesetzesbestimmungen, nach denen derzeit Demonstranten in München verurteilt werden, während der Wilhelminischen Ära zur Bekämpfung sozialdemokratischer Bestrebungen geschaffen worden.“8
26. Juli: In einer nichtöffentlichen Verhandlung gegen den Gymnasiasten Wolfgang Dorsch wegen „Auflaufs“ bei den Osterunruhen fordert Fritz Teufel Öffentlichkeit der Sitzung. Vergeblich. Teufel und Gefolgschaft betreten daraufhin einen anderen Sitzungssaal. Hier präsidiert Amtsgerichtsrat Ammon. Teufel fordert die Unterbrechung der Sitzung und ruft laut, dass er gegen die „Terror-
massnahmen der Polizei“ protestiere. Er versucht, mit dem Richter über die Brutalität der Polizei zu diskutieren. Dafür erhält er zunächst drei Tage Haft als Ordnungsstrafe. Jetzt entsteht ein Tohuwabohu. Teufel schießt mit einer Zündkapselpistole um sich, eine Genossin bedient eine Wasserpistole. Der Richter lässt den Saal räumen, wobei zwanzig Besucherinnen und Besucher brutal von der Polizei die Steintreppe hinuntergestoßen werden. Dabei erleidet die Schülerin Petra Piloty eine Gehirnerschütterung.
In der Berufungsverhandlung gegen den SDS-Studenten Lillo Kurrik wegen der „Anti-Schah-Aktion“ vom 27. August 1967 wird am 2. August 1968 das Urteil der 1. Instanz bestätigt: Sechs Wochen Gefängnis wegen „Auflaufs“.
Fortgesetzte Störungen der Prozesse veranlassen das Oberlandesgericht am 5. August, gegen Fritz Teufel ein sechsmonatiges Hausverbot für Justizpalast und Amtsgericht in der Maxburg zu erlas-
sen, da von ihm auch in Zukunft „Störungen der Rechtspflege zu erwarten seien“. Aber immer neue, unbekannte Unruhestifter setzten sich in auch völlig unpolitische Verhandlungen und das Aktionszentrum zur Abschaffung der Justiz zelebriert Happenings in den Räumen der Maxburg.
Ein „Aktionszentrum zur Abschaffung der Justiz“ wird am 23. September gegründet; Go-ins werden bei politischen Prozessen angekündigt. Es heißt: „Machen wir das Amtsgerichtsgebäude
zu einem Tribunal über die Justiz und die Handlanger“. Auch ein „Piss-in“ am Justizpalast wird angekündigt.10
Die Berufungsverhandlung gegen den SDS-Studenten Reinhard Wetter (22) beginnt am 26. Sep-
tember mit Späßen. Auf dem Stuhl des Vorsitzenden entschuldigt er sich für dessen vierzigmi-
nütige Verspätung. Auf die Aufforderung des eintretenden Richters, eine ordentliche Haltung anzunehmen, legt der Angeklagte die Hände an die Hosennaht und schlägt stramm die Hacken zusammen. Die Zuschauerinnen und Zuschauer spenden Applaus und Schlosser Dietmar V. hält ein Plakat hoch mit dem Text „Ein Ritual ist ein Ritual ist ein Ritual ist ein Ritual.“11 Die Fortset-
zung des Prozesses beginnt am 30. September mit dem „Wetter-Bericht“ des Studenten, mit der Schilderung seiner Kindheit im Sauerland: „… so wuchs ich zwischen Schweinen, amerikanischen Besatzern und Altfaschisten auf.“ Aus „erzieherischen Gründen“ wird die Öffentlichkeit ausge-
schlossen, die mit einem Sitzstreik in den Gängen protestiert. Der Angeklagte beantragt daraufhin, die „Öffentlichkeit zur Erziehung des Gerichts und des Staatsanwalts wieder zuzulassen“. Die Jugendkammer des Landgerichts München I verurteilt Wetter schließlich am 8. Oktober wegen fortgesetzter „Beförderungserschleichung“, schweren Hausfriedensbruchs, schweren Landfrie-
densbruchs und Aufruhrs zu acht Monaten Jugendgefängnis ohne Bewährung. Der Student
in seinem Schlusswort: „Heute ist ein besonderer Tag. Heute vor einem Jahr ist Che Guevara erschossen worden. Und ich meine, wir sollten das allgemeine Erheben zur Urteilsverkündung zugleich als Gedenken an ihn ansehen“. Zwei Beobachter des Prozesses ziehen ein Resüme: „Die Reaktion von Staatsanwalt und Gericht auf Fragen (was z.B. unter ‚Gewalt’ zu verstehen sei) enthüllten eine in autoritärem Ton und formalistischer Korrektheit gewandete Unsicherheit: ‚Halten Sie Ihren Schnabel’; ‚Sie haben nicht zu fragen, sondern zu antworten! Das Gericht ist Ihnen keine Begründung schuldig’, ‚Das Gericht hat nur über Sie zu befinden!’ … Der rhetorischen Brillanz, humorvollen Schlagfertigkeit, treffsicheren Kritik und dem begrüßenswert couragierten Verhalten Wetters vermochte das Gericht keine überzeugende Souveränität gegenüberzustellen.“12
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Der Angeklagte, dem der Gutachter, ein Facharzt für Psychotherapie, bescheinigte, dass er kritisch reflektieren könne, hochintelligent und voll ausgereift sei, meint nach Entgegennahme des Urteils lakonisch zu seinen Freunden: „Die Justiz ist eben eine Hure, da kannst nix machen!“14 Studieren-
de stellen daraufhin Wetter zum Kandidaten für die kommenden AStA-Wahlen auf.15
28. Oktober: Zu Beginn des Wintersemesters kündigt Rolf Pohle Aktionen gegen die Justiz an: „Wir wollen die autoritären Maßnahmen der Gerichte nach unten und ihre Abhängigkeit nach oben öffentlich darstellen“.
Die Rechtshilfe der APO veranstaltet in der Universität am Nachmittag des 8. November mit dem SDS ein Teach-in über „Politische Justiz“ mit Rechtsanwalt Horst Mahler aus Berlin. Das Urteil gegen Beate Klarsfeld, die Kanzler Kiesinger ohrfeigte und dafür ein Jahr Gefängnisstrafe erhielt, wird als „Terrorurteil“ gebrandmarkt.16 Am Abend des selben Tages feiert das Bürgerkomitee Freies Bayern im großen Physiksaal der TH die fünfzigjährige Erinnerung an den Freistaat. Klaus Budzinsky, Therese Giehse, Ruth Drexel und Klaus Löwitsch rezitieren Texte der bayerischen Re-
volutionäre und deuteten an, dass deren Forderungen in vielen den aktuellen Forderungen der APO glichen. „Eine Wohltat war das Erscheinen von Kurt Eisners kluger Enkelin Freya. Ihre An-
sprache bewegte sich zwischen ironisiertem Historikerreferat und achselzuckender Resignation.“17 Plötzlich tauchen wilde Gestalten auf, die diskutieren wollen, ob nicht jetzt die Propaganda der Tat in die Tat der Propaganda umzusetzen sei. Eisner wirklich zu feiern heiße, jetzt auf den Juristen-
ball im Bayerischen Hof am Promenadeplatz 6 zu gehen und … Sie kommen von dem nachmittäg-
lichen Teach-in in der TH mit Mahler, auf dem Fritz Teufel feststellte: „Am Tage, in den Gerichts-
sälen, verknacken sie die Genossen und abends schwingen sie das Tanzbein.“18 Im Bayerischen Hof hat der Hausherr alle Mühe, mit sechzig lautstark eine Diskussion fordernden Revolutionären fertig zu werden. Regisseur Fritz Kortner ist zur Diskussion bereit, Hausherr Volkhardt lädt Fritz Teufel zu einem Whisky ein, der aber forderte Whisky für alle. Schließlich wirft die Polizei die Störenfriede wieder auf die Straße, nimmt drei von ihnen fest und besetzt die Eingänge, um die Juristen vor weiteren unliebsamen Überraschungen zu behüten. Eine zweite Gruppe begibt sich in den Innenhof der Maxburg, veranstaltet ein „Scherbengericht“ und wirft elf Fenster des Amtsge-
richtsgebäudes ein.19
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Schmitz-Bender und sein Anwalt Konrad Kittl
Thomas Schmitz-Bender (25) hat am 31. Januar nach der Veranstaltung im Kongress-Saal des Deutschen Museums zum 35. Jahrestag der Machtübergabe am 31. Januar 1933 dazu aufgefor-
dert, zum Griechischen Generalkonsulat zu ziehen. Einhundertfünfzig bis zweihundert Leute hatten die Polizeiabsperrungen vor dem Konsulat teils durchbrochen, teils umgangen. Schmitz-Bender schließlich sprayte an die Wand des Konsulats die Zahl „114“, den Widerstandsartikel der griechischen Verfassung. In der Anklage vor dem Münchner Amtsgericht wurde ihm fahrlässige Aufforderung zu einer verbotenen Demonstration, Verletzung der Parlamentsbannmeile, Landfrie-
densbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen. Am 7. Juni war er vom Gericht zu 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.21 Zur Revisionsverhandlung vor dem Landgericht München I vier Monate später am 12. November erscheinen schon in aller Frühe Sympathisanten vor dem polizei-
lich abgesicherten Justizpalast und rufen „Klassenjustiz scheut Öffentlichkeit“. Am 2. Verhand-
lungstag protestiert der Verteidiger, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen sei, da kaum ein Durch-
kommen durch die Absperrungen möglich sei. Im Zuschauerraum befände sich außerdem eine er-
hebliche Anzahl von Staatsbeamten in Zivil. Der Staatsanwalt begründet diese Maßnahmen, indem er aus einem Flugblatt vorliest: „‚Merkt euch: Deutsche Richter sind keine großen Lichter. Deut-
sche Staatsanwälte verprügeln wir in Bälte. Die Justiz ist eine Hure, bespringt sie. Kampf dem Justizterror!’ Achselzuckend erhebt sich Rechtsanwalt Konrad Kittl und bemerkt: ‚Wenn es einen Justizterror gibt, muss man ihn bekämpfen.’ Erregt springt der Anklagevertreter auf und ruft ‚Ich verwahre mich dagegen!’ Ungerührt gibt Kittl zurück: ‚Ob ein Justizterror vorliegt, ist eine Wer-
tungsfrage.‘“22 Der Doktorvater von Schmitz-Bender, Professor Bolte, als Zeuge: „Beim Soziologie-
studium … erfahre der Student, welche Diskrepanz in der Bundesrepublik zwischen den im Grund-
gesetz niedergelegten Idealen und der Wirklichkeit bestehe. Er erlebe weiter die Diskrepanz zwi-
schen dem, was er politisch tun solle und dem, was er tun dürfe … und er wies darauf hin, dass unsere ’Gesellschaft im Wandel’ besondere Probleme mit sich bringe. So seien einige Gesetze unserer Zeit nicht mehr angepasst und ‘es fällt auf, dass die Demonstrationen gegen den russi-
schen Botschafter in Bonn nach der Okkupation der CSSR anders behandelt wurden als andere emonstrationen’.“23 Am 12. November sind zwei Hundertschaften der Bayerischen Bereitschafts-
polizei im Einsatz. Am Nachmittag ziehen fünfhundert DemonstrantInnen mit Schmitz-Bender an der Spitze zum griechischen Generalkonsulat. Starke Polizeiketten verhindern ein weiteres Vor-
dringen.24
Am selben Tag findet in Nürnberg der Prozess gegen Linda de Vos und Alfred Schrempf wegen Landfriedensbruchs statt. Sie haben sich an den Demonstrationen beim SPD-Parteitag am 17. März beteiligt. Fritz Teufel wird festgenommen, weil er ein Flugblatt verfasst haben soll, das „zur Spren-
gung von Gerichtsgebäuden“ aufruft. In Erlangen ziehen dreihundert StudentInnen zum Schloss und lassen Beratungen der Professoren über Prüfungssatzungen platzen.
Auf Grund der mangelnden Möglichkeit, am Prozess gegen Schmitz-Bender wegen der zu kleinen Sitzungssäle teilzunehmen, und um das Studium mit der Praxis zu verbinden, fordern die Studen-
tInnen am 15. November die Verlegung dieses und weiterer Demonstrantenprozesse in die Univer-
sität. Die Ordinarien sagen zu, diese Frage mit dem Rektor zu besprechen. Auf einem Teach-in im Auditorium Maximum der Universität lehnt Rektor Prof. Audomar Scheuermann am 18. Novem-
ber den Antrag aus juristischen Gründen ab (Hausrecht) und meint, die Universität müsse ein Ort der Forschung und Lehre bleiben. Auf den Straßen vor der Uni warten zwei Hundertschaften der Bayerischen Bereitschaftspolizei.
Bei der Fortsetzung des Schmitz-Bender-Prozesses treten am 19. November Prof. Horst Holzer und Prof. Bolte mit ihren Gutachten für den Angeklagten auf. Holzer spricht sich angesichts der Situati-
on der Massenmedien in der BRD für „spektakuläre Aktionen“ aus. Bolte: „Beim Soziologiestu-
dium gehört es zur wissenschaftlichen Arbeit, das Bestehende in Frage zu stellen und nach neuen Möglichkeiten zu suchen. Bei dieser Arbeit erfährt der Student, welche Diskrepanz in der BRD zwischen den im Grundgesetz niedergelegten Idealen und der Wirklichkeit bestehe …“ Schmitz-Bender wird am 27. November wieder zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, diesmal aber mit Bewährung. Nach der Urteilsverkündung malt er mit roter Kreide groß die Zahl „114“ an die weiße Wand des Gerichtssaales. Verteidiger Kittl zum Urteil: „Der Geist, der hinter diesen politischen Prozessen steht, ist der Autoritätsgeist der Wilhelminischen Ära“. Nach einem Teach-in in der Universität zum Urteil ziehen zweihundertfünfzig StudentInnen zum Buchgewerbehaus, das von mehreren hundert Polizisten bewacht wird, und rufen „Haut dem Springer auf die Finger“ und „BILD macht dumm“.
28. November: Erneute Anti-Springer-Demonstrationen aus Anlass des in der Revision bestätigten Urteils gegen Schmitz-Bender.25
Bayerns Richter fordern auf ihrer Jahreshauptversammlung am 28. November „Maßnahmen zum Schutz vor Terror“ und befürworten eine Ausweitung der Ordnungsstrafe von drei Tagen auf sechs Wochen Haft.
Der Schauspieler Wolfried Lier (IdK-Mitglied) wird am 19. Dezember wegen erschwerten Hausfrie-
densbruchs zu 200 DM Geldstrafe verurteilt, weil er am Gründonnerstag im Hof des Buchgewer-
behauses mit DemonstrantInnen diskutierte. Der Student Joachim Jaudas wird am 30. Dezember rechtskräftig zu einem Monat Gefängnis verurteilt, weil er die Einspruchsfrist wegen einer Reise nicht einhalten konnte.
(zuletzt geändert am 5.2.2020)
1 Vgl. Süddeutsche Zeitung 35/1968.
2 Abendzeitung vom 19. April 1968, 1.
3 Flugblattsammlung, Archiv der Münchner Arbeiterbewegung
4 Siehe „Demonstranten!“. Vgl. Süddeutsche Zeitung 139/1968 und 140/1968 sowie die Abendzeitung 135/1968 und 150/1968.
5 Flugblattsammlung, Archiv der Münchner Arbeiterbewegung
6 Siehe „Politische Prozesse“.
7 Süddeutsche Zeitung 150 vom 22./23. Juni 1968, 15.
8 Süddeutsche Zeitung 152 vom 25. Juni 1968, 15.
9 Abendzeitung vom 9. Juli 1968, 15.
10 Siehe „Mach dir ein paar schöne Stunden“ von Eugen Weber.
11 Süddeutsche Zeitung 233 vom 27. September 1968, 13.
12 Süddeutsche Zeitung 252 vom 19./20. Oktober 1968, 14.
13 Flugblattsammlung, Archiv der Münchner Arbeiterbewegung
14 Süddeutsche Zeitung 243 vom 9. Oktober 1968, 11.
15 Siehe „Wetter ist der Retter“.
16 Vgl. Abendzeitung 270/1968.
17 Süddeutsche Zeitung 271 vom 11. November 1968, 13.
18 Süddeutsche Zeitung 271 vom 11. November 1968, 15.
19 Vgl. Münchner Merkur 271/1968.
20 Foto: Enzwieser, Münchner Stadtzeitung im Münchner Merkur 273 vom 13. November 1968
21 Siehe „Politische Prozesse“.
22 Süddeutsche Zeitung 274 vom 14. November 1968, 10.
23 Süddeutsche Zeitung 279 vom 20. November 1968, 15.
24 Siehe „Zu dem Prozess von Thomas Schmitz-Bender“.
25 Vgl. Süddeutsche Zeitung 286/1968.