Flusslandschaft 1976

Militanz

Strafverteidiger, die in politischen Prozessen tätig werden, laufen in ganz Deutschland Gefahr, selbst zu Beschuldigten zu werden. Auch Münchner Rechtsanwälte werden überwacht und auch festgenommen.1


Das Blatt druckt in einem „ExtraBlatt“ ein Poem von Alfred Andersch.2 Daraufhin wird der Schrift-
steller von konservativer Seite angegriffen: Es sei unzulässig, die Maßnahmen des demokratischen Rechtsstaats mit den Maßnahmen des nationalsozialistischen Unrechtsstaats zu vergleichen. Hein-
rich Böll springt Alfred Andersch bei.3 Da in diesem ExtraBlatt Autorinnen und Autoren wie Luise Rinser, Hans Magnus Enzensberger4, Volker Schlöndorff, Peter O. Chotjewitz und Alfred Andersch schreiben, traut sich die Staatsanwaltschaft nicht einzuschreiten.

Am 31. März erklärt die „Tagesschau“ Irmgard Deschler und Karl-Heinz König zu langgesuchten anarchistischen Gewalttätern.5

Ab 1. Mai, so der § 88a, wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft, wer Schriften, die das befürworten, was in der Auslegung des Gesetzes als Gewalt zu betrachten ist, und wer Schriften, die dazu bestimmt oder geeignet sind, die Bereitschaft zu Handlungen zu fördern, die dem Bestand der Sicherheit oder den Verfassungsgrundsätzen der Bundesrepublik Deutsch-
land entgegenarbeiten, verbreitet, vorzeigt, zugänglich macht, darstellt, lagert, importiert oder exportiert. „… Nimmt man den Gesetzestext wörtlich, so besagt der § 88a etwa folgendes: Wer eine Schrift, auf welche Art auch immer, einem anderen zugänglich macht bzw. diese Schrift produziert oder dafür Werbung macht, damit sie verbreitet werden kann, wird dafür im Höchstfall mit drei Jahren Gefängnis oder mit einer Geldstrafe bestraft. Voraussetzung ist, dass die Schrift die beiden folgenden Merkmale aufweist: sie muss einerseits rechtswidrige Taten, wie sie in § 126 Abs.1 Nr.1 bis 6 aufgeführt sind, befürworten; sie muss andererseits dazu bestimmt und nach Umständen ge-eignet sein, bei dem Leser, also einer dritten Person, die Bereitschaft zu fördern, eben diese Taten selbst zu begehen und sich dadurch für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der BRD oder gegen Verfassungsgrundsätze starkzumachen …“6

Als nach der Bekanntgabe des Todes von Ulrike Meinhof vom 9. Mai7 fünf Menschen am 12. Mai auf dem Vorplatz vor der Uni-Mensa an der Leopoldstraße Flugblätter verteilen, auf denen es heißt „In Wahrheit wurde an Ulrike Meinhof die unoffene, wiedereingeführte Todesstrafe vollzogen“, werden sie schon nach kurzer Zeit verhaftet. Ihr Prozess, in dem sie auch wegen Beamtenbeleidi-
gung, Gefangenenbefreiung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt werden, beginnt genau ein Jahr später, am 9. Mai 1977.

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Es werden weitere Flugblätter verteilt und Nachrufe für Ulrike Meinhof verfasst.9

„Anschläge auf Hypobank: Politische Motive? – Die Zeit der Explosion im Rohbau des Hypobank-Verwaltungszentrums an der Arabellastraße, bei der am Wochenende ein Schaden von rund 100.000 DM entstand, konnte jetzt festgelegt werden. Eine Passantin, die am vergangenen Sams-
tag um 23 Uhr in der Arabellastraße ging, meldete sich jetzt beim Landeskriminalamt in der Mail-
lingerstraße. ‚Ich hörte einen Krach wie Donnerrollen’, gab sie zu Protokoll. Dabei dürfte es sich um die Explosion gehandelt haben, die, wie sich jetzt herausstellte, durch sechs Sprengkörper ausgelöst worden ist. Der Anschlag hat Ähnlichkeit mit einem anderen, der am 13. April dieses Jahres gleichfalls auf einen Hypobank-Bau verübt worden war. An jenem Tag – zwischen zwei und fünf Uhr morgens – war im Keller des Rohbaues der Hypobank München-Perlach eine Sprengla-
dung detoniert, wobei ein Schaden von 30.000 DM entstanden ist. Es könnte sich in beiden Fällen um die gleichen Täter handeln, möglicherweise um Anschläge mit politischer Motivation, da sie sich gegen eine Großbank richteten.“10 (Bogenhausen)

Seit dem 18. August stellt der § 129a die „Gründung, Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für eine terroristische Vereinigung“ unter Strafe. Bei Ermittlungen wegen § 129a werden Grund-rechte außer Kraft gesetzt. Zum Beispiel sind Post- und Telefonüberwachung möglich, genauso er-weiterte Durchsuchungsbefugnisse auch bei Unbeteiligten. Mit der gummiartigen Auslegung des Paragraphen können ab jetzt politisch Aktive, Gruppen und Medien geschurigelt werden. Am Morgen des 18. August durchsuchen Beamte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter und der örtlichen 14. Kommissariate (Politische Polizei) in einer bundesweit koordinierten Aktion auf Anordnung des Generalbundesanwalt Buback die Geschäftsräume von linken Buchhandlungen sowie die Privatwohnungen ihrer Geschäftsführer in Berlin, Bochum, Hamburg, Heidelberg, Köln, München und Tübingen, tags darauf folgen eine Druckerei sowie ein weiterer Buchladen in Essen. Ziel dieser Aktion ist vorgeblich der Revolutionäre Zorn Nr. 2, eine Zeitung der Revolutionären Zellen, die auch in einigen Fällen vorgefunden und beschlagnahmt wird. Darüber hinaus werden diverse andere Titel beschlagnahmt, die seit Monaten erhältlich und nicht verboten sind, laut Verfassungsschutzbericht 1975 aber als „terroristische“ Literatur gelten. Vier Personen werden vorläufig festgenommen, eine für acht Tage inhaftiert.11

Am 16. September spricht der Münchner Rechtsanwalt Hartmut Wächtler auf einer Veranstaltung anlässlich des 51. deutschen Juristentags in Stuttgart. Einer der Zuhörer im Saal ist Heribert Prantl, welcher den Referenten nach seiner Rede anspricht, um Näheres erläutert zu bekommen.12

„Der Schriftsteller und Blatt-Mitarbeiter Heinz Jacobi vom Verlag Maistrassenpresse wurde wäh-
rend des Oktoberfestes in einer Privatwohnung in der Martin-Greif-Strasse von vier Gesetzeshü-
tern provoziert, als ‚versoffene Kommunistensau’ tituliert, geschlagen, in Handschellen auf das 24. Polizeirevier geschleift. Am nächsten Morgen attestierte die chirurgische Uni-Klinik: Rippenbrü-
che, Blutergüsse, Schwellungen, Prellungen und Beulen am ganzen Körper. Nach Auskunft seines Rechtsanwalts Carsten Rummel hat die Polizei gegen Jacobi Strafantrag gestellt wegen Widerstand und Körperverletzung.“13

Rolf Pohle wurde im Juli 1976 in Athen verhaftet. Deutschland verlangt nun seine Auslieferung. Das Athener Oberlandesgericht lehnt dies ab, worauf die deutsche Diplomatie ihren Druck erhöht und mit wirtschaftlichen Sanktionen droht. Eine breite Welle der Solidarität erfasst im Herbst Griechenland. An vielen Athener Hauswänden ist auch noch Jahre später „Freiheit für Pohle“ zu lesen. Erst der mit 6:1 Stimmen erfolgte Spruch des höchsten Gerichts, des Areopag, im Oktober (zwei Tage vor den deutschen Wahlen) veranlasst die Auslieferung. Bis 1978 sitzt Pohle in der JVA Straubing, bis zum September 1982 in der JVA Kaisheim.

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Das Flugblatt der Bewegung der neuen Linken fordert „Freiheit für Pohle —
unabhängige griechische Justiz“.

(zuletzt geändert am 8.5.2026)


1 Siehe
- „Einschränkung der Verteidigerrechte – Berufsverbot für Anwälte!“ von Jürgen Arnold und
- https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=065, 14.

2 Siehe „Artikel 3“ von Alfred Andersch.

3 Siehe „Es gehört wenig Phantasie dazu …“ von Heinrich Böll.

4 Siehe „Vorschlag zur Strafrechtsreform“ von Hans Magnus Enzensberger.

5 Siehe
- „Unterdrückte Nachrichten“,
- https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=073, 8 und
- https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=074, 6.

6 Das Diskussionsverbot. Eine Geschichte der Zensur, aufgeschrieben und vorgestellt anlässlich der ersten 88a-Prozesse. Politisches. Dokumentarisches. Literarisches, Bochum 1977, 55. Siehe https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=062, 5.

7 Siehe https://blatt-muenchen.de/showblatt?p=070, 5.

8 Flugblattsammlung, Archiv der Münchner Arbeiterbewegung

9 Siehe „Ulrike Meinhof ist tot“.

10 Süddeutsche Zeitung vom 8. Juli 1976. Siehe dazu auch „Der Osten“.

11 Siehe
- „Presseerklärung“ und
- „Förmlicher Briefverkehrsformwechsel“.

12 Siehe „Die strafrechtliche Verfolgung politischer Meinungsäußerungen in der Bundesrepublik Deutschland“ von Hartmut Wächtler.

13 Blatt. Stadtzeitung für München 80 vom 29. Oktober 1976, 2. Siehe dazu auch Heinz Jacobis „Betreff: Bullenprügel“ 1978.

14 Privatsammlung

Überraschung

Jahr: 1976
Bereich: Militanz