Flusslandschaft 2024

Flüchtlinge

Am 16. Januar urteilt der Europäische Gerichtshof, dass häusliche Gewalt gegen Frauen ein Schutzgrund im Asylverfahren sein kann, ein Urteil, das bahnbrechend für den Schutz von Frauen und der Anerkennung von geschlechtsspezifischen Fluchtgründen ist.

Es wird immer enger. Vor allem wird in den Irak abgeschoben. Die nächste Sammelabschiebung ist für den 20. Februar geplant.1

Das Aktionsbündnis-Solln will den Bau einer Unterkunft für rund 250 Menschen auf einem Feld an der Schultheißstraße verhindern. Man habe nichts gegen die Unterbringung von Geflüchteten, aber der Ort für das Bauvorhaben sei ein falscher. Es gebe dort keine Treffpunkte, keine Einkaufs-
möglichkeiten und keine gute ÖPNV-Anbindung. Zudem befinde sich ein aktiver Schützenverein in unmittelbarer Nähe. Da werde viel geschossen. Ob dies nicht zu einer Retraumatisierung der Asyl-
suchenden führt? Ein besserer Standort sei das leerstehende Thomas-Mann-Gymnasium an der Drygalski-Allee 2.

Flüchtlinge mit Duldungsstatus oder im Asylantragsverfahren erhalten in der ersten Aufnahmeein-
richtung monatlich ein sogenanntes Taschengeld in Höhe von 204 Euro für den persönlichen Be-
darf. Da bleibt es nicht aus, dass nicht wenige von ihnen Geld in ihre Heimat schicken. Denn dort herrscht (für manche bajuwarischen Zeitgenossen überraschend) bittere Not. Um dies zu unter-
binden, führen die Behörden Bezahlkarten für Asylsuchene ein; Bargeld gibt es nur noch einge-
schränkt. Da liegt es nahe, diese Regelung für weitere Problemgruppen, zum Beispiel für Stadt- und Gemeinderäte, zu übernehmen.2


1 Siehe https://noborderassembly.blackblogs.org/deportation-alarm/. Siehe auch https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/.

2 Siehe https://igel-muc.de/rssshow.php?guid=20240321.

Überraschung

Jahr: 2024
Bereich: Flüchtlinge