Flusslandschaft 1991

Rechtsextremismus

Am 19. Januar veranstalten Rechtsextremisten eine sogenannte „Reichsgründungsfeier“ in Groß-
hadern.

Am 23. März versammeln sich dreihundert Neonazis zum so genannten „Leuchterkongress“.1 Am 8. Juni eröffnet Bela Ewald Althans seinen „AVÖ-Laden“2, die neue Münchner Nazi-Zentrale, in der Herzog-Heinrich-Straße 30 in der Isarvorstadt. Antifaschisten demonstrieren dagegen und schlagen auch mal die Fensterscheibe ein.

Am 20. September kommt es zum Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Hoyerswerda durch Rechtsextremisten. Immer mehr Menschen engagieren sich jetzt gegen Rechts.

Am Samstag, 9. November, beginnt zum Jahrestag der „Reichskristallnacht“ um 10 Uhr eine Kundgebung gegen „Rassismus, staatliche Ausländerhetze und neofaschistischen Terror“ auf dem Platz der Opfer des Nationalsozialismus. Es spricht Oskar Neumann von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Dann zieht eine Demonstration vor die Druckerei der Bild-Zeitung in der Schellingstraße. Hier spricht Christian Stupka von der Industriegewerkschaft Medien. Die Demonstration endet vor dem Innenministerium am Odeonsplatz mit Reden des Rechtsanwalts Hubert Heinhold und mehrerer Flüchtlinge.

Am Samstag, 16. November, wenige Wochen nach den Anschlägen in Hoyerswerda und Hünxe, demonstrieren die „Republikaner“ und protestieren gegen die „Kriminalisierung unserer Partei“, gegen den „Verfall der inneren Sicherheit“ und das „Versagen der Altparteien in der Asylpolitik“. Bei der Auftaktkundgebung lassen sich etwa zweihundert Antifaschistinnen und Antifaschisten zu einem Sitzstreik nieder. Das Unterstützungskommando (USK) nimmt etwa sechzig von ihnen fest. Gleichzeitig lässt die Polizei eine Gruppe Skinheads mit zum Hitlergruß erhobenen Händen „Aus-
länder raus“ und „Linke in die Isar“ rufen. Hedwig Krimmer, die bei der Sitzblockade teilnimmt, erhält am 22. April 1992 einen Strafbefehl über siebzig Tagessätze à 30 DM. Am 28. Oktober 1994 hebt das Amtsgericht München den Strafbefehl auf und verkündet einen Freispruch. Am 6. Febru-
ar 1995 hebt das Landgericht München I dieses Urteil wieder auf und verurteilt zu vierzig Tagessät-
zen à 20 DM. Am 16. Oktober 1995 hebt das Bayerische Oberste Landgericht dieses Urteil wieder auf und verweist an einen andere Kammer des Landgerichts München I zurück. Am 23. Juli 1996 kommt es zu einer neuen Verhandlung.

Siehe auch „CSU“.


1 Siehe „München leuchtet“.

2 = „Althans Vertriebswege und Öffentlichkeitsarbeit“ oder auch „Amt für Volksaufklärung und Öffentlichkeitsarbeit“

Überraschung

Jahr: 1991
Bereich: Rechtsextremismus

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