Flusslandschaft 1995
Religion
Kruzifix-Beschluss (umgangssprachlich auch Kruzifix-Urteil) wird die Entscheidung des Bundes-
verfassungsgerichts vom 10. August genannt, mit der Teile der Bayerischen Volksschulordnung von 1983 für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurden, nach denen in jedem Klassenzimmer der Volksschulen in Bayern ein Kruzifix oder zumindest ein Kreuz anzubringen war. Der Kruzifix-Beschluss ist eine bedeutsame Entscheidung zum Verhältnis von Religion und Staat in Deutsch-
land. Beschwerdeführend waren drei Schüler sowie deren Eltern, die Anhänger der anthroposo-
phischen Weltanschauung und gegen eine christliche Einwirkung auf ihre Kinder durch die Kruzi-
fixe waren. Das Gericht sah die durch das Grundgesetz uneingeschränkt gewährte Religions- und Glaubensfreiheit der Schüler aus Art. 4 GG verletzt, hier die sog. Negative Glaubensfreiheit. In diese dürfe der einfache (Landes-)Gesetzgeber nicht im Rahmen sonst oft vorhandener Grund-
rechtsschranken eingreifen. Darüber hinaus hob das Gericht hervor, dass der Staat nicht nur eine religiöse Neutralitätspflicht aus der Verfassung habe (Art. 4 GG und Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung). Er könne sich vielmehr nicht selbst auf Religionsfreiheit oder eine bestimmte Weltanschauung berufen (hier also die christliche), da ein Staat als solches weder einer Religion angehören noch Grundrechte für sich in Anspruch nehmen kann.
Nach der Veröffentlichung des Urteils erhebt sich ein Proteststurm. Führende Politiker der CSU ziehen die „unabhängige Rechtsprechung“ des Gerichts in Zweifel und fordern offen zum Boykott des Urteils des höchsten deutschen Gerichts auf. Der Deutsche Freidenker-Verband schickt des-
halb einen Brief an die „Sonderermittlungsgruppe Regierungskriminalität“ in Berlin und fordert sie auf, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und Anklagen wegen Verstosses gegen die Grundlagen der Verfassungsordnung zu erheben.1
Am 23. September demonstrieren fünfundzwanzigtausend Menschen auf dem Odeonsplatz gegen das Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgerichts. An der Feldherrnhalle hängt ein großes Transpa-
rent mit der Aufschrift „Das Kreuz bleibt gestern – heute – morgen“. Auf einem Spruchband der Demonstranten steht „Erlöse uns, Herr, von Richtern und Politikern, die Dein Hl. Zeichen angrei-
fen“. – „Bei der Kundgebung auf dem Odeonsplatz, zu der die katholische Kirche in Bayern aufge-
rufen hatte, übte Erzbischof Friedrich Wetter scharfe Kritik am Bundesverfassungsgericht. Der Kardinal nannte dessen Beschluss, wonach der Staat nicht anordnen darf, dass Kruzifixe in Pflicht-
schulen aufgehängt werden, ein ‚Intoleranz-Edikt’, das ‚Unzufriedenheit und Unfrieden in unserem Land’ fördere. Die Richter hätten ihre ‚Neutralitätspflicht schwer verletzt, weil sie für die Bekennt-
nislosigkeit Partei ergriffen’ hätten. Der evangelische Landesbischof Hermann von Loewenich äußerte die Ansicht, der Richterspruch habe die Christen ‚gekränkt’. Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sagte, die Staatsregierung halte das Karlsruher Urteil ‚weiterhin für falsch’, werde es aber ‚respektieren, soweit es uns bindet’. Die Regierung werde ‚die vorhandenen Spielräume nut-
zen’, um eine gesetzliche Grundlage für den Erhalt der Kreuze in den Klassenzimmern zu schaffen. ‚Grundsätzlich gilt für mich und meine Regierung: Die Kreuze bleiben!’“2 Auf Transparenten der Gegendemonstranten heißt es „Heiliger Edmund, bitt für uns!“ und „Was Edmund tut, ist wohl-
getan – Wir wollen den weiß-blauen Vatikan“. Einige Gegendemonstranten rufen „Wir sind das Volk“. Etwa um 13 Uhr erklingt die Bayernhymne „Gott mit dir, du Land der Bayern, unterm Himmel weiß und blau“. – In den Westend Nachrichten ist Tage später zu lesen: „… So war es
auch kein Wunder, dass ein seine Meinung kundtuender Bürger, an seiner Hand das Töchterchen von vielleicht 9 Jahren, in der anderen Hand ein Schild, worauf zu lesen war: ‚Ja zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts’ von rabiaten Katholiken überfallen wurde und im Nu sein Schild zerfetzt am Boden lag. Die Polizei konnte die Täter leider nicht festnehmen. So zog der verstörte Bürger samt seiner verstörten Tochter von dannen. Man soll halt den Katholiken nicht mit freier Meinungsäußerung kommen. Doch konnte die Polizei andere Straftäter festnehmen: So z.B. zwei junge Leute, die ein Transparent mit der Aufschrift ‚Stoiber-Verfassungsfeind’ hochhielten und auch noch etliche Punks konnten festgesetzt werden, die gewagt hatten, sich ohne Verkleidung frei zu bewegen. So war auch an diesem Tag die Welt in Ordnung. Vergelts Gott.“3
Der Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995 bleibt bis heute weitgehend ohne praktische Folgen. Nach dem Willen der bayerischen Regierung soll das Kreuz im Klassenzimmer weiterhin der Regelfall bleiben. Nur in speziellen begründeten „atypischen Ausnahmefällen“ soll es auf einzelne Klagen hin abgehängt werden. Nachdem § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern für nichtig erklärt wird, fügt die bayerische Regierung am 23. Dezember ein neues Gesetz in das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Artikel 7 Absatz 3 ein. Der erste Satz lautet: „Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht.“ Wochen später singt die Biermösl Blosn in ihrem Lied „Kreuzzug“: „In Bayern is’ da Teifi los.“4
Am 21. und 22. Oktober sind die „Lebensschützer“, eine Gruppe von Katholiken, die gegen Abtreibung vorgehen, im Westend aktiv.5
Im Dezember haben über 1,8 Millionen Menschen, darunter beinahe 1,5 Millionen Katholiken, das Kirchenvolksbegehren gegen das Eheverbot für Priester und für die Priesterweihe von Frauen unterzeichnet.
1 Siehe „Das Kruzifix …“ von Klaus Hartmann.
2 Süddeutsche Zeitung 221 vom 25. September 1995, 1.
3 Westend Nachrichten. Stadtteilzeitung für das Westend und die Schwanthalerhöh’ 24 vom Oktober 1995. 6. Fotos: Stadtarchiv Standort ZB-Ereignisfotografie-Politik-Demonstrationen. Siehe die Bilder der Kundgebungen „gegen und für das kruzifixurteil“ am 23. September von Cornelia Blomeyer und „Die Auferstehung des Heiligen aus dem Kruzifixurteil“ von Gunnar Schedel.
4 Siehe „Kreuzzug“ von der Biermösl-Blosn und „Die deutschen Mullahs proben den Aufstand“ von Jochen Hippler. Vgl. weitere Analysen in Mitteilungen der Humanistischen Union 152 vom Dezember 1995, 3 ff.
5 Siehe „Gebären für die Nation?“.