Flusslandschaft 1962
Alternative Medien
Wegen „fraktionistischer Aktivitäten“, dem „systematischen Missverständnis der situationistischen Thesen“ und weil die Mitglieder der Gruppe SPUR „vollkommen die Disziplin der Situationisti-
schen Internationale (SI) missachtet haben, um als Künstler zu arrivieren“, wird die Gruppe von der Pariser Zentrale am 10. Februar aus der SI ausgeschlossen. Gleichzeitig wird von der Zentrale beschlossen, die Zeitschrift Spur durch ein neues deutschsprachiges Organ mit dem Titel Der Deutsche Gedanke zu ersetzen. Uwe Lausen, vorübergehend Mitglied des Zentralkomitees der SI, gibt eine einzige Nummer dieser Zeitschrift heraus.1
Nach der Beschlagnahmung von sechs Nummern der Zeitschrift «SPUR» am 9. November 1961 fand am 4. Mai 1962 vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die vier für die Nummer 6 der Zeitschrift verantwortlichen Sturm, Prem, Zimmer und Kunzelmann statt.
„Die Anklageschrift warf ihnen vor, sie hätten «unzüchtige Schriften feilgehalten, verkauft, verteilt, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausgestellt oder sonst verbreitet, sowie sie zum Zweck der Verbreitung hergestellt oder zu demselben Zwecke vorrätig gehalten, angekündigt oder angepriesen»; ferner «dadurch, dass sie öffentlich in beschimpfenden Äußerungen Gott lästerten, ein Ärgernis gegeben oder öffentlich eine der christlichen Kirchen oder ihre Einrichtung oder Ge-
bräuche beschimpft». Das erste Urteil lautete gegen die vier Künstler auf je fünf Monate und zwei Wochen Gefängnis.“2
Uwe Lausen wird wegen „gotteslästerlicher und pornographischer“ Äußerungen in dem von ihm für die Zeitschrift SPUR 6 verfassten Artikel „Brief eines Zurückgebliebenen“ zu drei Monaten Jugendarrest verurteilt.
„Am 7. November 1962 wurde der Prozess in zweiter Instanz vor dem Landgericht München ge-
führt. Bei diesem Prozess wirkten als Gutachter Werner Haftmann, Walter Jens, Joachim Kaiser und Josef Oberberger. Alle Gutachter kamen zu dem Schluss, dass es sich bei den beanstandeten Teilen des «SPUR»-Heftes um Werke der modernen Kunst handelt und dass ein pornographischer oder blasphemischer Gehalt im einzelnen nicht zu erkennen sei. Auf die Gutachten hin wurden nur mehr wenige kurze Textstellen und nicht mehr das ganze Heft beanstandet und die Strafe auf je fünf Wochen Gefängnis mit Bewährung festgesetzt. Der Prozess durchlief später noch eine Reihe von Instanzen und wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. (Vgl. hierzu Zeit-
schrift «Vorgänge», München August 1963, S. 256 ff. Das Gutachten von Werner Haftmann wurde am angegebenen Ort veröffentlicht und auch in Gerhard Szczesny (Hrsg.) «Club Voltaire» (I), München 1963, S. 159 ff. – Vgl. auch «internationale situationniste», Nummer 7, Paris April 1962, S. 51. – Vgl. ebenfalls «Der Deutsche Gedanke», Nummer I, Brüssel April 1963, S. 40. – Vgl. außerdem Zeitschrift «College de Pataphysique», Nummer 18/19, Paris 1962 und Zeitschrift «Drakabygget», Nummer 2/3, Schweden 1962, S. 38 ff. und S. 59.“3) Beim Prozess in zweiter Instanz wird am 7. November in Schwabing sowie im Gerichtssaal ein Flugblatt verteilt, das als Anlass für die Verteidiger dient, das Mandat von Kunzelmann und Zimmer niederzulegen.4 Siehe auch „Zensur“.
„Allein schon im Bereich kritischer Magazinpublizistik war in Bayern nur München durch das dort seit 1962 erscheinende Magazin Vorgänge mit den seit 1956 in Berlin erscheinenden Blättern für deutsche und internationale Politik oder dem seit 1957 in Hamburg erscheinenden Periodikum Konkret vergleichbar.“5
(zuletzt geändert am 26.12.2023)
1 Siehe www.ur.dadaweb.de/dada-p/P0000706.shtml.
2 Albrecht Goeschel (Hg.), Richtlinien und Anschläge. Materialien zur Kritik der repressiven Gesellschaft, München 1968, 25 f.
3 A.a.O.
4 Siehe „Offene Erklärung vor dem Urteil der zweiten Instanz im SPUR-Prozess“.
5 Albrecht Goeschel und Markus Steinmetz, Bayern: Nürnberg als Produktions-Virtuose, aber Image-Quasimodo, Bayern-Saga: Wie man am eigenen Erfolg scheitert, Teil 6 vom 30. Juni 2019, https://www.telepolis.de/features/Bayern-Nuernberg-als-Produktions-Virtuose-aber-Image-Quasimodo-4448016.html.