Flusslandschaft 1969

Prozesse

Der als Zuhörer im Gerichtssaal anwesende Fritz Teufel wirft im Mai in einem Prozess wegen Landfriedensbruchs dem als Staatsanwalt fungierenden Gerichtsassessor Dieter Emrich ein Gesetzbuch („Kleinknechts Kommentar zur Strafprozessordnung“) an den Kopf.

Am 27. Mai verurteilt ein Münchner Schöffengericht Rolf Pohle „wegen eines Verbrechens des schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit einem Vergehen der gemeinschaftlich begangenen Nötigung zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr 3 Monaten … Durch die … Gewaltanwendung in Form der vis compulsiva hat der Angeklagte im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit den anderen Demonstranten, die sich am Barrikadenbau und Sitzstreik beteiligten, mittelbar auf die Willensbetätigung derjenigen Personen, die die Bild-Zeitung aus dem Buchgewerbehaus auszu-
liefern hatten, eingewirkt und sie zu einem Unterlassen genötigt, da die Bild-Zeitung nicht auf dem normalen und dafür vorgesehenen Wege über den Ausgang an der Barerstraße ausgeliefert werden konnte … Wegen der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit von Taten, wie sie der Angeklagte began-
gen hat, war auch dem generalpräventiven Charakter der Strafe hier besondere Bedeutung zuzu-
sprechen. Das Schöffengericht war daher gehalten, eine Strafe auszusprechen, die – zum Schutz der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland – geeignet ist, einem Überhandnehmen der Massedelikte entgegenzuwirken …“.1

Im Prozess gegen Reinhard Falk meint Jugendrichter Henner, Rechtsanwalt Langmann handele nach den Anweisungen der APO.2

Wie umgehen mit den aufmüpfigen Rebellen? Bei Polizeibehörden und Justiz stehen sich zwei grundsätzliche Positionen gegenüber.3


1 Urteil des Schöffengerichts beim Amtsgericht München, Abteilung für Strafsachen, vom 27. Mai 1969, Archiv der Münchner Arbeiterbewegung, Bestand APO-Rechtshilfe; siehe „Militanz“ 1968. Vgl. Süddeutsche Zeitung 127/1969. Siehe „Pohle-Prozess: Gipfel der Terrorjustiz“.

2 Siehe „Absurd und beleidigend“ von Guy von Auer.

3 Siehe „An Teifi hamma“ und „Bloße Flanken“.