Flusslandschaft 1976

Bürgerrechte

Mit Hilfe des Paragraphen 130a hatten die Strafverfolgungsbehörden im letzten Jahr immer häufi-
ger die Möglichkeit, kritische Äußerungen und Berichterstattung in alternativen Medien zu verfol-
gen.1 Das Blatt druckt in einem ExtraBlatt ein Poem von Alfred Andersch.2 Daraufhin wird der Schriftsteller von konservativer Seite angegriffen: Es sei unzulässig, die Maßnahmen des demokra-
tischen Rechtsstaats mit den Maßnahmen des nationalsozialistischen Unrechtsstaats zu verglei-
chen. Heinrich Böll springt Alfred Andersch bei.3 Da im ExtraBlatt Autorinnen und Autoren wie Luise Rinser, Hans Magnus Enzensberger, Volker Schlöndorff, Peter O. Chotjewitz und Alfred Andersch schreiben, traut sich die Staatsanwaltschaft nicht einzuschreiten.

Zur „Nacht der starken Männer“, dem Faschingsball der Münchner Polizei, erscheint eine Fest-
schrift, deren Kosten durch Inserate gedeckt werden soll. Die Anzeigenaquisition übernehmen einige Kollegen, die auch beim Trikont-Verlag in der Josephsburgstraße 16 anrufen. Dieser lan-
ciert folgenden Text in der Festschrift: „Ein Buch für jeden Polizisten: Michael Bommi Baumann ‚Wie alles anfing’. Bestellung an Trikont Verlag, 8 München 90, Josephsburgstr. 16, 141 Seiten, 10,- DM.“4

20. März in der MTV-Halle in der Häberlstraße am Goetheplatz: Das Blatt plant eine Multimedia-Veranstaltung über Verbote und Repression. Am Vormittag zeigt das Theaterkollektiv Oppodeldok das Sexualaufklärungsstück „Darüber spricht man nicht“.5

Am 31. März erklärt die „Tagesschau“ Irmgard Deschler und Karl-Heinz König zu langgesuchten anarchistischen Gewalttätern.6

Am 15. April betreten fünf Herren die Redaktion des Blatt und verlangen die Herausgabe der Nummer 68 der Stadtzeitung. „Wegen BLATT Nr. 68 wurde im April eine Polizeiaktion gestartet. Die Polizei durchsuchte die Redaktionsräume und zwang alle Verkäufer – die Zeitung hat zu den normalen Vertriebswegen Zugang gefunden – eine beanstandete Seite herauszureißen oder zu schwärzen. Jeder Kiosk, jede Kneipe, jeder Laden, dem das BLATT zuzutrauen war, wurde aus-
gemacht und zur Herausgabe gezwungen. Auf S. 38 war mitten im Veranstaltungskalender die Zeichnung eines Menschen zu sehen, der angeblich so etwas wie einen Molotow-Cocktail werfen soll. Dies Bildnis – aus der französischen Tageszeitung Liberation ausgeschnitten, nebst den Wörtchen ‚right on’ – stellt angeblich in Wirklichkeit eine ‚Aufforderung zur Begehung strafbarer Handlungen (Brandstiftung)’ dar.“7 Die Blatt-Redaktion druckt Flugblätter, die über die Beschlag-
nahme informieren. Am 28. April betreten sechs Herren erneut die Redaktion und beschlagnah-
men unter anderem auch die Flugblätter. Die Absurdität der Ereignisse wird auch im Ausland wahrgenommen.8 Aber das Blatt wendet sich.9

Am 28. April besuchen drei Kriminalbeamte die Basis Buchhandlung in der Adalbertstraße 41b, um die Dokumentation zur Beschlagnahmung des Baumannbuches zu beschlagnahmen.10

Ab 1. Mai, so der § 88a, wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft, wer Schriften, die das befürworten, was in der Auslegung des Gesetzes als Gewalt zu betrachten ist, und wer Schriften, die dazu bestimmt oder geeignet sind, die Bereitschaft zu Handlungen zu fördern, die dem Bestand der Sicherheit oder den Verfassungsgrundsätzen der Bundesrepublik Deutsch-
land entgegenarbeiten, verbreitet, vorzeigt, zugänglich macht, darstellt, lagert, importiert oder exportiert. „… Nimmt man den Gesetzestext wörtlich, so besagt der § 88a etwa folgendes: Wer eine Schrift, auf welche Art auch immer, einem anderen zugänglich macht bzw. diese Schrift produziert oder dafür Werbung macht, damit sie verbreitet werden kann, wird dafür im Höchstfall mit drei Jahren Gefängnis oder mit einer Geldstrafe bestraft. Voraussetzung ist, dass die Schrift die beiden folgenden Merkmale aufweist: sie muss einerseits rechtswidrige Taten, wie sie in § 126 Abs.1 Nr.1 bis 6 aufgeführt sind, befürworten; sie muss andererseits dazu bestimmt und nach Umständen ge-
eignet sein, bei dem Leser, also einer dritten Person, die Bereitschaft zu fördern, eben diese Taten selbst zu begehen und sich dadurch für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der BRD oder gegen Verfassungsgrundsätze starkzumachen …“11

Als nach der Bekanntgabe des Todes von Ulrike Meinhof vom 9. Mai fünf Menschen am 12. Mai auf dem Vorplatz vor der Uni-Mensa an der Leopoldstraße Flugblätter verteilen, auf denen es heißt „In Wahrheit wurde an Ulrike Meinhof die unoffene, wiedereingeführte Todesstrafe vollzogen“, wer-
den sie schon nach kurzer Zeit verhaftet. Ihr Prozess, in dem sie auch wegen Beamtenbeleidigung, Gefangenenbefreiung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt werden, beginnt genau ein Jahr später, am 9. Mai 1977. – Es werden weitere Flugblätter verteilt12 und Nachrufe für Ulrike Meinhof verfasst.13

Der 46 Jahre alte Kunstwissenschaftler Richard Hiepe aus München nimmt seit 1970 einen Lehr-
auftrag für Kunstgeschichte an der Staatlichen Hochschule für Bildende Künste in Braunschweig wahr. Er bewarb sich auf einstimmigen Vorschlag aller Hochschulgremien um die Kunstge-
schichts-Professur. „Wer die Berufungsriten deutscher Hochschulen kennt, weiß, dass solche Ein-
stimmigkeit keine Kungelei im Hause sein kann, sondern nur aufgrund unangefochtenen fachli-
chen Könnens erzielt wird. Die nun fällige Berufung zog sich hin, vermutlich, weil Hiepe DKP-Mitglied ist, und die damalige SPD-Regierung in Niedersachsen bei ihrer hauchdünnen Mehrheit im Landtag jeden möglichen Konflikt mit der Opposition aus dem Wege gehen wollte. Dann kam die überraschende Wahl des CDU-Kandidaten Albrecht zum Ministerpräsidenten von Nieder-
sachsen. Und nun ging es schnell. Hiepe wurde nicht nur als Professor abgelehnt, sondern ihm wurde auch gleich ohne jede Begründung der Lehrauftrag entzogen, den er sechs Jahre in Braun-
schweig hatte. Und während welcher Zeit er mehr als 250 künftige Kunsterzieher im Hauptfach Kunstgeschichte examinierte. – Wer nun aber denkt, das niedersächsische CDU-Kultusministeri-
um habe sich in erster Linie an Hiepes DKP-Zugehörigkeit gestört (was nach CDU-Länder-Praxis ja eigentlich den „Radikalenerlass“ in Kraft setzen lässt) – der irrt. Auf diese CDU-formale Begrün-
dung war man nicht mutig genug, sich zu stützen. Die Begründung für Richard Hiepes Raus-
schmiss ist anders: er ist ,vorbestraft‘ und Vorbestrafte ‚eignen‘ sich nicht zum Professor. Tatbe-
stand: 1971 hatte der damalige Münchner Oberbürgermeister und heutige Bundesjustizminister Vogel die Münchner Bürger zum Protest gegen die Gründungsversammlung der neo-nazistischen ‚Deutschen Volksunion‘ des Redakteurs der ‚Deutschen Nationalzeitung‘, Dr. Frei, aufgerufen. Ri-
chard Hiepe war dabei, trug ein Transparent ‚Nazis raus aus München‘, behinderte in einer Kette von Demonstranten einen älteren Mann beim Betreten des Versammlungslokals und wurde wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit Hilfe dieser Jahre zurückliegenden nominellen ‚Vor-
strafe‘, die jedem Demokraten, der unser Grundgesetz ernst nimmt, zu Ehre gereichte, gelang es dem Niedersächsischen Kultusminister, sich um die heikle Frage der DKP-Zugehörigkeit zu drücken. – Wenn ein sechs Jahre an einer deutschen Hochschule lehrender, anerkannter Kunstge-
schichtler 1976 daran scheitert, dass er 1971 gegen die Gründung einer neuen Nazi-Partei demon-
strierte, dann ist 1976 die Demokratie in der Bundesrepublik weniger sicher als vor fünf Jahren. – Ludwig Zerull“14

Am 25. Mai durchsuchen Polizisten, unter ihnen auch Beamte des Bundeskriminalamts, wieder einmal die Redaktionsräume des Blatt. Dies alles wird im Ausland wahrgenommen und kommen-
tiert. Die Süddeutsche Zeitung schreibt: „Die CSU-Landesleitung bezeichnete die Absicht (des französischen Staatspräsidenten) Mitterands (Gründung eines Komitees für die Verteidigung der bürgerlichen und beruflichen Freiheiten in der BRD) als eine unverfrorene Anmaßung. Ebenso wie bei der skandalösen Berichterstattung des belgischen Fernsehens und der Münchner Rede Gros-
sers handle es sich dabei um einen Teil einer umfassenden, international gesteuerten Aktion mit doppeltem Zweck: die kommunistische Infiltration der Bundesrepublik durchgängig zu machen und eine antideutsche Stimmung in Europa zu erzeugen.“15

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Zeichnung: Gerhard Seyfried

Nach den Beschlagnahmungen des Bommi-Buchs haben sich 380 Menschen, unter ihnen viele Prominente, dazu bereit erklärt, das Buch neu herauszugeben. – Bremer Professoren, denen sich einige Münchner Initiativen angeschlossen haben, veranstalten am 23. Juni auf dem Rosenheimer Platz einen „Antirepressions-Basar“ auf dem sie zum Widerstand gegen Zensur und Berufsverbote aufrufen. Oppodeldok macht Theater, Tommi bringt seine neuesten Bayernsongs zu Gehör und dazwischen spielen viele Kinder. Am Abend gibt es dann eine Diskussion zwischen zweihundert-
undfünfzig Leuten in der Max-Emanuel-Brauerei in der Adalbertstraße 33. Herbert Röttgen meint: „Ich selbst … bin bei meiner politischen Geschichte ausgegangen von der Angst. Sowohl vom Gefühl her als auch ziemlich reflektiert. Ein Teil von uns älteren Linken wurde Anfang der Sechziger Jahre vom Existenzialismus geprägt. Dort haben wir gelernt, dass die Angst eine Grundstruktur unserer Existenz ist, etwas später haben wir gesagt, unserer gesellschaftlich be-
dingten Existenz. Aber wir haben auch gelernt, „in der Angst gewinnt der Mensch das Bewusstsein von seiner Freiheit“ (Sartre: ‚Das Sein und das Nichts’).“17

Seit dem 18. August stellt der § 129a die „Gründung, Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für eine terroristische Vereinigung“ unter Strafe. Bei Ermittlungen wegen § 129a werden Grund-
rechte außer Kraft gesetzt. Zum Beispiel sind Post- und Telefonüberwachung möglich, genauso er-
weiterte Durchsuchungsbefugnisse auch bei Unbeteiligten. Mit der gummiartigen Auslegung des Paragraphen können ab jetzt politisch Aktive, Gruppen und Medien geschurigelt werden. Am Morgen des 18. August durchsuchen Beamte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter und der örtlichen 14. Kommissariate (Politische Polizei) in einer bundesweit koordinierten Aktion auf Anordnung des Generalbundesanwalt Buback die Geschäftsräume von linken Buchhandlungen sowie die Privatwohnungen ihrer Geschäftsführer in Berlin, Bochum, Hamburg, Heidelberg, Köln, München und Tübingen, tags darauf folgen eine Druckerei sowie ein weiterer Buchladen in Essen. Ziel dieser Aktion ist vorgeblich der Revolutionäre Zorn Nr. 2, eine Zeitung der Revolutionären Zellen, die auch in einigen Fällen vorgefunden und beschlagnahmt wird. Darüber hinaus werden diverse andere Titel beschlagnahmt, die seit Monaten erhältlich und nicht verboten sind, laut Verfassungsschutzbericht 1975 aber als „terroristische“ Literatur gelten. Vier Personen werden vorläufig festgenommen, eine für acht Tage inhaftiert.18

In der Basis Buchhandlung hängt ein Plakat mit der Aufschrift „100.000 DM Belohnung. Gesuchte anarchistische Gewalttäter.“ Darunter sind Fotografien mit Kurzbiographien aufgereiht, so unter anderem die von Rosa Luxemburg, Friedrich Hecker, Robert Blum, Ramirez Sanchez und Michail Bakunin. Am 24. September betreten drei Herren die Buchhandlung und verlangen die Heraus-
gabe des Plakats. Man ermittle „nach § 132 StGB wegen Amtsanmaßung“19. Von dem Plakat gibt es allerdings ein Foto, das nun im Schaufenster der Buchhandlung zu sehen ist. Am 27. September tauchen die selben Herrn wieder auf; sie verlagen nun die Herausgabe des Fotos.

„Der Schriftsteller und Blatt-Mitarbeiter Heinz Jacobi vom Verlag Maistrassenpresse wurde wäh-
rend des Oktoberfestes in einer Privatwohnung in der Martin-Greif-Strasse von vier Gesetzeshü-
tern provoziert, als ‚versoffene Kommunistensau’ tituliert, geschlagen, in Handschellen auf das 24. Polizeirevier geschleift. Am nächsten Morgen attestierte die chirurgische Uni-Klinik: Rippenbrü-
che, Blutergüsse, Schwellungen, Prellungen und Beulen am ganzen Körper. Nach Auskunft seines Rechtsanwalts Carsten Rummel hat die Polizei gegen Jacobi Strafantrag gestellt wegen Widerstand und Körperverletzung.“20

Am 5. Oktober vormittags durchsuchen über hundert Polizeibeamte neun Wohnungen und einen Kinderladen in München. Sie suchen Werkzeuge und Materialien, die ein Bombenbastler üblicher-
weise benötigt. Die Weiterarbeit im Kinderladen dürfte aufgrund des Auftretens der Beamten für die Zukunft beendet sein. „Bei einer Flugblattaktion am Wochenende danach sang Tommy auf dem Flohmarkt unter anderem sein Lied: ‚Juppeidi und Juppeida, Hausdurchsuchung, Razzia …’ Zwei zuhörende Ordnungshüter nahmen den Song persönlich und forderten Tommy auf, Schluss zu machen und wollten ihn festsetzen, was aber im Gerangel misslang. Die Umstehenden standen eindeutig auf der Seite des Liedermachers. Für den Vorfall werden Zeugen gesucht, da die Ord-
nungshüter die Tageskasse an sich rissen und so der Verdacht auf Straßenraub besteht. Dieser Vorfall erinnerte Altschwabinger an den Anfang der 62er Krawalle.“

Schließlich beschlagnahmt die Polizei das 79. Blatt.21 Haussuchungen, Razzien, Beschlagnahmun-
gen veranlassen Gerhard Seyfried zur Zeichnung eines erregenden Blatt-Titels:

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In der linksalternativen Szene sucht der Verfassungsschutz Informanten. Wer angesprochen wird, verschweigt, auch wenn er/sie eine Mitarbeit ablehnen, den Anwerbeversuch, um nicht in der Sze-
ne in ein schiefes Licht zu geraten. Es gibt allerdings Ausnahmen.23

„Schwarze Sheriffs“ und „Mobile Einsatzkommandos“ (MEKs) machen vor allem den Untergrund (U-Bahn) unsicher.24

25
Im Februar scheiterten die Reformvorschläge der Bundesregierung zum „Radikalenerlass“. CDU/ CSU-regierte Bundesländer bleiben bei der bisherigen Praxis, während SPD-geführte Länder auf die Regelanfrage beim Verfassungsschutz verzichten. – Am 1. Dezember veranstaltet die Bürger-
initiative gegen Berufsverbote
im Schwabinger Bräu, Leopoldstraße 82, unter dem Motto „Wis-
senschaftsfreiheit – Holzer: Beamter auf Lebenszeit!“ einen Vortragsabend. Auf der Rückseite des Einladungsflugblatts Flugblattes ist zu lesen: „1974: CSU-Kultusminister Maier lässt sämtliche Bücher von Prof. Holzer aus der Universitätsbibliothek entfernen.“ Linksalternative stören die Versammlung und weisen auf das „Berufsverbot von Wolf Biermann“ hin.26

Siehe auch „Alternative Szene“ und „Zensur“.

(zuletzt geändert am 19.12.2020)


1 Siehe „freiheit“ und „Zensur“.

2 Siehe „Artikel 3“ von Alfred Andersch.

3 Siehe „Es gehört wenig Phantasie dazu …“ von Heinrich Böll.

4 Siehe „Polizei macht für Bommi Baumann Reklame“.

5 Vgl. Blatt. Alternative Stadtzeitung 66 vom 19. März 1976, 4 und 11.

6 Siehe „Unterdrückte Nachrichten“.

7 Monika Döring u.a. (Hg.), Beschlagnahmt, Berlin 1976, 122. Siehe auch „BLATT meint: Ganz schön in die Hosen …“.

8 Siehe „Lieber Herr Ermittlungsrichter …“ von Wolfgang Gartmann und „Bilderjagd in München“ von Fausto Giudice.

9 Siehe „Wie sich das Blatt wendet“.

10 Siehe „Wie alles weitergeht: Die Beschlagnahmung der Beschlagnahmung“.

11 Das Diskussionsverbot. Eine Geschichte der Zensur, aufgeschrieben und vorgestellt anlässlich der ersten 88a-Prozesse. Politisches. Dokumentarisches. Literarisches, Bochum 1977, 55.

12 Siehe „ermordet“.

13 Siehe „Ulrike Meinhof ist tot“.

14 Kunst + Unterricht 37 vom Juni 1976, Velber bei Hannover, 5.

15 Süddeutsche Zeitung vom 29. Mai 1976.

16 Blatt. Stadtzeitung für München 731 vom 4. Juni 1976, 7.

17 Blatt. Stadtzeitung für München 73 vom 2. Juli 1976, 6.

18 Siehe „Presseerklärung“ und „Förmlicher Briefverkehrsformwechsel“.

19 Blatt. Stadtzeitung für München 78 vom 1. Oktober 1976, 12.

20 Blatt. Stadtzeitung für München 80 vom 29. Oktober 1976, 2. Siehe dazu auch Heinz Jacobis „Betreff: Bullenprügel“ 1978.

21 Siehe „79. BLATT auf den Index gesetzt – bei den Vertriebsstellen beschlagnahmt“.

22 Archiv der Münchner Arbeiterbewegung

23 Siehe „Meine Begegnung mit dem Verfassungsschutz“ von Billy the Kid.

24 Siehe „Schwarze Sheriffs“.

25 Privatsammlung

26 Siehe „Eine weitere Unverschämtheit: Einbruchsversuch ins sozialistische Lagerhaus“.